Mehr Transparenz übers Impfen, Impfungen und Impfschäden vk 128

 

Sinnhaftigkeit von Impfungen und Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Neben den typischen Impfungen wie Tetanus oder der Diphtherie erschlagen Ärzte Patienten heute nahezu mit Impfvorschlägen. Auch übernehmen die Krankenkassen nicht jede Impfung und Patienten müssen zusätzliche Impfungen aus der eigenen Tasche bezahlen.

Laborarbeit

die Forschung versucht stets, neue Impfstoffe zu finden - doch welche davon sind sinnvoll?

Welche Impfungen zahlen die Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen überwiegend die Impfungen gegen Krankheiten, mit denen sich viele bereits im Kindheitsalter anstecken. Ein Überblick:

-      Tetanus - Ärzte setzen in der Regel voraus, dass sich Erwachsene alle zehn Jahre gegen Tetanus impfen lassen. Ist nach einem Unfall der Impfstatus nicht klar, werden Verletzte im Krankenhaus zumeist obligatorisch geimpft.

-      Pertussis - auch die Keuchhustenimpfung wird von den Krankenkassen übernommen und von Ärzten zumeist vorausgesetzt.

-      Polio - die Impfung gegen Kinderlähmung wird empfohlen, von den Krankenkassen übernommen und findet im Babyalter statt. Die Kassen zahlen die Auffrischung im Jugendalter. Zugleich steht jedem Erwachsenen eine weitere Kostenübernahme zu, sofern eine Grundimmunisierung vorliegt.

-      Mumps - auch diese Impfung wird im Kleinkindalter durchgeführt und übernommen.

-      Meningokokken - die erste Impfung findet im Alter von zwei Jahren statt. Zählen Erwachsene zu den Risikogruppen, tragen die Krankenkassen ebenfalls die Kosten.

-      Masern - diese Impfung wird im Babyalter, allgemein vor dem zweiten Lebensjahr, durchgeführt.

-      Röteln - Kleinkinder werden heute in der Regel direkt gegen Röteln geimpft.

 

Welche Impfungen selbst bezahlt werden müssen

Krankenkassen tragen nur die Impfungen gegen Erkrankungen, die als sehr wahrscheinlich gelten und, Studien zufolge, nicht nur Einzelpersonen, sondern größere Gruppen gefährden können. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kosten vom Patienten selbst übernommen werden. Eine Ausnahme besteht, wenn der Patient in eine Risikogruppe fällt oder beruflich zur Impfung gezwungen ist. Die nicht getragenen Impfungen sind die folgenden:

-      FSME - die Zeckenimpfung wird ausschließlich von Krankenkassen bezahlt, wenn der Versicherte in einem Risikogebiet lebt. Wer sich ausschließlich für die Reise schützen möchte, muss die Kosten selbst übernehmen.

-      Cholera - wird nicht von der Krankenkasse getragen, sofern kein Ausnahmefall wie Dienstreisen in ein Land mit Impfpflicht vorliegt.

-      Gelbfieber - nur in Ausnahmefällen

-      Hepatitis A - liegt keine besondere Gefährdung vor oder zählt der Patient nicht zur Risikogruppe, muss die Impfung selbst bezahlt werden.

-      Tollwut - geht auf eigene Kosten, außer in Ausnahmefällen

-      Typhus - nur in Ausnahmefällen erfolgt eine Kostenübernahme.

Grundsätzlich lehnen die Kassen eine Kostenübernahme ab, wenn eine Zusatzimpfung nur für einen Urlaub erfolgt. Dieselbe Impfung wird jedoch übernommen, wenn ein beruflicher Hintergrund vorliegt.

Mit einer Zusatzversicherung ist es möglich, dass diese für die Kosten aufkommt, die für die typischen »Urlaubsimpfungen« anfallen. In diesem Fall muss der sogenannte Reiseimpfschutz im Vertrag aufgenommen sein. Deshalb hilft es, entsprechende Zusatzversicherungen vorher genau unter die Lupe zu nehmen, um am Ende die gewünschten Leistungen zu erhalten.

Sinnhaftigkeit von Impfungen

Bei Erwachsenen ist es so, dass viele Impfungen, selbst diejenigen, die von den Kassen übernommen werden, nicht sinnvoll sind. Wer bereits in der Kindheit Röteln oder Masern hatte, braucht ohnehin nicht geschützt werden, da der Körper gegen die Erreger immun ist. Auch bei Kindern stellt sich die Frage, ob überhaupt geimpft werden soll. Ein ansonsten gesundes Kind übersteht die üblichen Kinderkrankheiten oft problemlos, sodass die möglichen Schäden, die durch eine Impfung verursacht werden können, nicht unbedingt riskiert werden müssen. Problematisch ist nur, dass ein infiziertes Kind ein Risiko für Personen darstellen kann, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen, wobei aber auch geimpfte Kinder ein Risiko darstellen, da sie die Erreger auch weitergeben können. Allerdings setzen gerade private Kinderkrippen und Kindergärten gerne eine Immunisierung voraus, sodass Eltern trotz nicht vorhandener Impfpflicht oftmals keine andere Möglichkeit bleibt, als sich trotz möglicher Impfschäden für die Immunisierung zu entscheiden oder besser den Kindergarten und die Kinderkrippe zu wechseln.

Von Ärzten empfohlen werden Impfungen bei Personen, die aufgrund von Erkrankungen oder ihres hohen Alters in eine höhere Gefährdungsstufe fallen. Das trifft insbesondere auf die Grippeimpfungen zu. Allerdings ist diese Impfung nicht unbedingt verträglich und führt manchmal zu noch schlimmeren Nebenwirkungen als denen der Grippe.

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Fazit

Ohne sich zu informieren, ist es oft nicht leicht herauszufinden, welche Impfungen überhaupt getragen werden und welche nicht. Das trifft besonders auf Erwachsene zu, bei denen ganz andere Regelungen gelten als bei Kindern. Problematisch ist, unabhängig vom Risiko durch Impfschäden, auch, dass die Regelungen der Kassen oft regional unterschiedlich sind. Wer im Urlaub in ein Land fährt, das eine Impfpflicht bezüglich bestimmter Krankheiten ausweist, muss die Kosten selbst tragen, sofern keine Zusatzversicherung vorliegt.

Bildquellen:

Abbildung 1: © luvqs (CC0-Lizenz) / pixabay.com

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