Mehr Transparenz übers Impfen, Impfungen und Impfschäden vk 128

 

Kontraindikationen

Aus homöopathischer Sicht sollte man  bei folgenden Punkten nicht impfen:

  • Bei akuten Infekten, auch leichten wie Halsschmerzen, Schnupfen
  • Bei Fieber
  • In der Rekonvaleszenzphase nach Krankheiten
  • Bei chronischen Erkrankungen bzw. Infekten
  • Wenn auf eine Impfung schon mal sehr stark reagiert wurde
  • bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten(die Säuglinge sind in der Regel sehr schwach) und anderen Komplikationen bei der Geburt(z.B. Nabelschnur um den Hals, Sauerstoffmangel)
  • bei Eiweissunverträglichkeiten(vor allem Milchunverträglichkeit)
  • Bei geistigen und körperlichen Behinderungen
  • bei allergischen Krankheiten
  • Bei Anfallsleiden oder Krampfneigung (Epilepsie)
  • bei starker Erbbelastung durch die Familie, z.B. Diabetes, Epilepsie, Allergien
  • Wenn das Kind unter 3 Jahren ist (es besteht die Gefahr einer Enzephalopathie (Hirnschaden)
  • Wenn sich das Kind sprachlich noch nicht ausdrücken kann

Die Schulmedizin ist hier teilweise anderer Meinung. So werden Kontraindikationen aus Sicht der Homöopathie hier teils nicht als Kontraindikationen angesehen, bei denen man trotzdem impfen lassen kann

 

 

Kontraindikationen aus schulmedizinischer Sicht (http://www.rki.de/GESUND/IMPFEN/IMPFEN.HTM?/GESUND/IMPFEN/STI_NEU.HTM&1)

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit akuten behandlungsbedürftigen Erkrankungen sollten frühestens 2 Wochen nach Genesung geimpft werden (Ausnahme: postexpositionelle Impfung).
  • Unerwünschte Arzneimittelwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung sind bis zur Klärung der Ursache eine Kontraindikation gegen eine nochmalige Impfung mit dem gleichen Impfstoff.
  • Impfhindernisse können Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs sein. In Betracht kommen vor allem Neomycin und Streptomycin sowie in seltenen Fällen Hühnereiweiß. Personen, die nach oraler Aufnahme von Hühnereiweiß mit anaphylaktischen Symptomen reagieren, sollten nicht mit Impfstoffen, die Hühnereiweiß enthalten (Gelbfieber-, Influenza-Impfstoff), geimpft werden.
  • Im Falle eines angeborenen oder erworbenen Immundefekts sollte vor der Impfung mit einem Lebendimpfstoff der den Immundefekt behandelnde Arzt konsultiert werden. Die serologische Kontrolle des Impferfolgs ist bei Patienten mit Immundefizienz angezeigt.
  • Nicht dringend indizierte Impfungen sollten während der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden, dies gilt vor allem für Impfungen mit Lebendimpfstoffen gegen Gelbfieber, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen. Eine versehentlich in der Schwangerschaft durchgeführte Impfung mit Lebendimpfstoffen, auch gegen Röteln, ist jedoch keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.

Keine  Kontraindikationen aus schulmedizinischer Sicht

  • Banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen ( 38,5 °C) einhergehen
  • Ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten
  • Krampfanfälle in der Familie
  • Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings
    (Da fieberhafte Impfreaktionen einen Krampfanfall provozieren können, ist zu erwägen, Kindern mit Krampfneigung Antipyretika zu verabreichen: z. B. bei Totimpfstoffen zum Zeitpunkt der Impfung und jeweils 4 und 8 Stunden nach der Impfung sowie bei der MMR-Impfung zwischen dem 7. und 12. Tag im Falle einer Temperaturerhöhung.)
  • Ekzem u.a. Dermatosen, lokalisierte Hautinfektionen
  • Behandlung mit Antibiotika oder mit niedrigen Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
  • Schwangerschaft der Mutter des Impflings
  • Angeborene oder erworbene Immundefekte bei Impfung mit Totimpfstoffen
  • Neugeborenenikterus
  • Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollten unabhängig von ihrem Geburtsgewicht entsprechend dem empfoh-enen Impfalter geimpft werden.
  • Chronische Erkrankungen sowie nicht progrediente Erkrankungen des ZNS
  • Indizierte Impfungen sollen auch bei Personen mit chronischen Erkrankungen durchgeführt werden, da diese Personen durch schwere Verläufe und Komplikationen impfpräventabler Krankheiten besonders gefährdet sind. Personen mit chronischen Erkrankungen sollen über den Nutzen der Impfung im Vergleich zum Risiko der Krankheit aufgeklärt werden. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, dass eventuell zeitgleich mit der Impfung auftretende Krankheitsschübe ursächlich durch eine Impfung bedingt sein können.

 

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