Mehr Transparenz übers Impfen, Impfungen und Impfschäden vk 128

 

Impfungen in der Schwangerschaft

In den letzten Jahren gehen die offiziellen Impfempfehlungen immer mehr dazu über, auch Schwangeren Impfungen zu empfehlen. 

So schreibt das Schweizer BAG in seinem Impfplan 2013: "Von nun an wird schwangeren Frauen im 2. oder 3. Trimester ebenfalls eine Dosis dTpa empfohlen, wenn die letzte Pertussisimpfung bzw. eine PCR- oder kulturell bestätigte Erkrankung durch B. pertussis 5 Jahre oder länger zurückliegt. Durch die Impfung während der Schwangerschaft sollen Säuglinge in den ersten Lebenswochen vor Pertussis geschützt werden (transplazentare Antikörperübertragung)." Mit dTpa  ist die Impfung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis (Keuchhusten) gemeint. Da man keinen Einzelimpfstoff gegen Keuchusten mehr zur Verfügung hat, empfiehlt man die Dreifachimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Was ist jedoch, wenn die Schwangere erst kurz vor der Schwangerschaft eine Tetanusauffrischung bekommen hat? Eine weitere Impfung in der Schwangerschaft (jetzt gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten) würde u.U. zu heftigsten Reaktionen führen.

Bis dato hat man Frauen in der Schwangerschaft explizit nur die Impfung gegen Influenza (saisonale Grippe) empfohlen. Sie wird allen Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (2. Trimenon) und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens sogar ab dem ersten(!) Schwangerschaftsdrittel (1. Trimenon) empfohlen.

Diese Empfehlung besteht bei der Ständigen Impfkommission (STIKO) seit 2010.

 

Allgemein gilt für Schwangerschaften:

In der Schwangerschaft
erlaubte Impfungen:
Impfungen, die in der Schwanger-
schaft vermieden werden sollten:
. Diphtherie
. Grippe
. Tetanus
. Keuchhusten
. Hepatitis A&B
. FSME
. Meningokokken
. Poliomyelitis
. Tollwut
. Röteln
. Masern
. Mumps
. Windpocken
. Cholera
. Gelbfieber
. Japanische Enzephalitis
. Tuberkulose
. Typhus (oraler Impfstoff)
. Pocken

 

Sicherheitsbedenken kennt man bei den empfohlenen Impfungen in der Schwangerschaft grundsätzlich nicht, man empfiehlt die Impfungen auch erst "ab dem zweiten Trimenon". Nur bei besonderer Gefährdung auch schon früher. Dazu gilt aber folgendes anzumerken.

Problematisch sind verschiedene Hilfsstoffe in den Impfstoffen, allen voran Aluminiumverbindungen. Aluminium­hydroxid darf in der Schwangerschaft nicht eingenommen werden, da hierfür keine Erfahrungen beim Menschen vorliegen und Tierversuche mit Aluminiumverbindungen schädliche Auswirkungen auf die Nachkommmen zeigten.

Das Arzneitelegramm (http://www.arznei-telegramm.de/db/kontra.php3?&knr=029411/407817&art=beide&nummer=Aluminiumhydroxid&ord=uaw) äussert sich zur Einnahme von Aluminium enthaltenden Antacida (für Magenübersäuerung): Schwangerschaft - nur kurzfristig anwenden, um Aluminiumbelastung des Kindes gering zu halten, Anreicherung in fetalen Geweben, überwiegend in Knochen; bei Mäusen nach oraler Verabreichung Embryoletalität, vermehrt Gaumenspalten und Wirbelsäulenkrümmungen (ab 10-20 mg Al/kg KG/Tag), bei Ratten Verminderung der Ossifikation, erhöhte Totgeburtsrate, erhöhte peri-/postnatale Sterblichkeit, Wachstumsretardierung.

Aluminiumverbindungen in Impfstoffen gelangen aber im Gegensatz zur oralen Einnahme vollständig in den Organismus und sind daher als potentiell gefährlich einzustufen.

 

Quecksilberverbindungen (Thiomersal), wie sie in manchen Influenzaimpfstoffen als Konservierungsmittel vorkommen, sind plazentagängig und können zu neuronalen Schäden des Ungeborenen führen

 

 

 

 

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