Impfreaktionen gemäss roter Liste
Offiziell anerkannte Impfschäden
Thiomersal Schäden
Impfschadensmeldung
Gemeldete Impfreaktionen auf www.impfschaden.info
Was ist überhaupt ein Impfschaden? Hierbei handelt es sich um einen nach einer Impfung bleibenden Gesundheitsschaden, der über eine übliche Impfreaktion hinausgeht. Wichtig bei Impfschäden ist immer, ob die Impfung öffentlich empfohlen war. 1991 beschloss die Konferenz der Gesundheitsminister, dass die Empfehlungen der STIKO(ständige Impfkommision) künftig die Grundlage für die öffentlichen Empfehlungen der Länder bilden. Ist eine Impfung öffentlich empfohlen, werden die Kosten dafür von der gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen.
Kommt es nach einer Impfung zu einer Reaktion, die über das normale Mass hinausgeht, sollte man unbedingt eine Impfschadensmeldung beim Versorgungsamt einreichen. Auch wenn es zu einem Prozess kommt, sind hier keine Kosten zu bezahlen, da Sozialgerichtsfälle kostenfrei sind.
Problematisch ist natürlich der Impfschaden selbst. Schwere Impfschäden sind insgesamt selten. Manche Impfschäden treten jedoch erst Wochen, Monate und manchmal erst Jahre nach der Impfung auf, und da denkt man nicht mehr an eine Impfung. Langzeitstudien zu Impfungen gibt es leider nicht. Solche Studien wären aber zum Schutz der Bevölkerung unbedingt notwendig und sollten von staatlicher Seite initiiert werden, ohne Beteiligung der Pharmaindustrie.
Für einen Antrag auf Entschädigung ist es also wichtig, dass der Schaden innerhalb einer gewissen Frist entstanden ist und dass ferner es als Impfschadensfolge anerkannt ist. Hierzu zählt man heute vor allem Hirnschäden, Lähmungen, Krampfanfälle, Epilepsie. Gerade aber Krampfanfälle treten aber oft erst Monate nach einer Impfung auf und werden dann häufig nicht mehr als Impfschaden anerkannt, da ja ein Zusammenhang nicht bewiesen werden kann.
Im neuen Infektionsschutzgesetz heisst es zu diesem Punkt folgendermassen:
§ 61 Gesundheitsschadensanerkennung
Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden. Eine Anerkennung nach den Sätzen 1 und 2 und hierauf beruhende Verwaltungsakte können mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden, wenn unzweifelhaft feststeht, dass die gesundheitliche Schädigung nicht Folge einer Impfung oder einer anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe ist; erbrachte Leistungen sind nicht zu erstatten.
Der zweite Satz dürfte von besonderer Bedeutung sein. Er sagt nämlich ausdrücklich, dass ein Impfschaden, der wissenschaftlich nicht bekannt ist bzw. über den Unwissenheit besteht, deshalb nicht aberkannt werden darf. Die Umsetzung dieses Paragraphen sieht jedoch leider meist anders aus. Impfschäden werden immer weniger anerkannt.
Den genauen Gesetzestexte der § 60 und 61 des IfSG finden Sie unter hier.
Da die Aufzählung aller möglichen Impfreaktionen Seiten füllen würden, werden hier nur die wichtigsten Impfreaktionen und -schäden aufgelistet. Unter den Krankheiten im speziellen finden sie genauere Beschreibungen.
Anders als in vielen anderen Ländern gab es in Deutschland bis Anfang 2001 kein System zu Erfassung von Impfstoff-Nebenwrkungen. Die Entscheidung, eine mögliche Impfreaktion zu melden lag beim impfenden Arzt („Spontanerfassung“), Fachleute der entsprechenden Meldebehörden gehen diesbezüglich davon aus, dass bei diesem Vorgehen nur 10 - 20% der Mediziner UAW-Verdachtsfälle melden, - wer gibt schon gerne zu, dass eine Maßnahme, die er selbst als hilfreich und harmlos verkauft und durchgeführt hat, Schaden angerichtet haben könnte? - dies ergäbe ein "underreporting" um den Faktor 5 - 10! (MAASS, G. IMPFREAKTIONEN UND IMPFKOMPLIKATIONEN. MARBURG, 1995 ). Ein solches Meldesystem ist nach Ansicht vieler Fachleute nicht geeignet, differenzierte Aussagen über die Art und die Häufigkeit von UAWs, noch viel weniger natürlich solche über deren vermeintliches Fehlen zu ermöglichen.(www.imp-info.de)
Zwischen 1978 und 1993 wurden dem Paul Ehrlich-Institut(PEI) als der für die Impfstoffsicherheit zuständigen Bundesbehörde ca. 13.500 Verdachtsfälle auf Unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei Impfstoffen gemeldet, der überwiegende Teil davon seitens der pharmazeutischen Industrie. Bei 40% dieser Meldungen handelt es sich um schwerwiegende Komplikationen, 10% betrafen eine tödliche UAW.
Zwischen 1976 und 1990 wurden in Deutschland 4569 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt, 1139 wurden anerkannt. In 25,5% dieser Fälle kam es zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von > 60%, 1,4% der anerkannten Impfschäden führten zum Tode des Impflings (MAASS, G. IMPFREAKTIONEN UND IMPFKOMPLIKATIONEN. MARBURG, 1995 ).
Seit einer Änderung des Arzneimittelgesetzes 1990 mussten 10 Jahre lang, bis Ende 2000, nur noch schwerwiegende Verdachtsfälle gemeldet werden, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind (!). Die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle sank daraufhin um mehr als 50% (!!) (MAASS, G. IMPFREAKTIONEN UND IMPFKOMPLIKATIONEN. MARBURG, 1995 ).
Seit Anfang 2001 schreibt nun das neue Bundesinfektionsschutzgesetz vor, schwere UAWs nach Impfungen direkt an das PEI zu melden.
Viele der angeführten Impfreaktionen und Impfschäden werden zur Zeit heftig diskutiert. Besonders bei Diabetes, Autismus und Multiple Sklerose bestehen grössere Kontroversen, ob ein Zusammenhang mit Impfungen gegeben ist. Problematisch ist immer die "Nachweisbarkeit" der Schäden, da diese meist erst nach Monaten auftreten und damit ein kausaler Zusammenhang meist verneint wird.
Nebenwirkungen und Wechselwirkungen werden auch in den Beipackzetteln der Impfstoffe (siehe dort) beschrieben.
Die oben genannten Folgeschäden werden nach "offizieller" Meinung meist nicht als solche anerkannt bzw. wenn diese auftreten, werden sie nicht als mit der Impfung ursächlich in Verbindung gebracht. Impfschäden die von offizieller Seite anerkannt werden, richteten sich bis 2007 im wesentlichen nach den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz (Herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung). Alle Versorgungsämter und Sozialgerichte waren gehalten, diese zu Grunde zu legen.
Seit 2007 werden die Kriterien, was eine übliche bzw. was eine über das übliche Ausmass hinausgehende Impfreaktion ist, von der STIKO erarbeitet und im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. Dies entspricht dem Infektionsschutzgesetz Paragraph 20.
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit
Poliomyelitis-Schutzimpfung
a) mit Lebendimpfstoff:
Übliche Impfreaktionen: Einige Tage nach der Schluckimpfung gelegentlich - nur wenige Tage anhaltend - Durchfall, Erbrechen, erhöhte Temperatur, Exantheme, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit.
Impfschäden: Poliomyelitisähnliche Erkrankungen mit schlaffen Lähmungen von wenigstens sechs Wochen Dauer (Impfpoliomyelitis): Inkubationszeit beim Impfling 3 bis 30 Tage, Auftreten von Lähmungen nicht vor dem 6. Tag nach der Impfung. Bei Immundefekten sind längere Inkubationszeiten zu beachten (bis zu mehreren Monaten).
Beim Guillain-Barré-Syndrom ist ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung dann wahrscheinlich, wenn die Erkrankung innerhalb von 10 Wochen nach der Impfung aufgetreten ist.
Die sehr selten beobachtete Meningoenzephalitis und/oder die Manifestation eines hirnorganischen Anfallsleidens ohne die Symptome einer Impfpoliomyelitis bedürfen stets einer besonders sorgfältigen diagnostischen Klärung.
b) mit Impfstoff aus inaktivierten Vieren:
Übliche Impfreaktionen: Lokalreaktion, selten leichte Allgemeinerscheinungen
Impfschäden: Sind bei den heutigen Impfstoffen nicht beobachtet worden.
Masern-Schutzimpfung
a) mit Lebendimpfstoff:
Übliche Impfreaktionen: Ab 7. Tag gelegentlich das Bild der Impfmasern (milde Imitation der Krankheit), bis zu 3 Tagen anhaltend, ohne Infektionsgefährdung der Umgebung.
Impfschäden: Akut entzündliche Erkrankungen des zentralen Nervensystems bedürfen einer besonders sorgfältigen diagnostischen Klärung. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung kommt in Betracht, wenn die Erkrankung innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach der Impfung aufgetreten ist, eine Antikörperbildung nachweisbar war und andere Ursachen der Erkrankung ausscheiden. Wenn Krampfanfälle innerhalb der ersten postvakzinalen Woche auftreten, können diese in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen, da in diesem Zeitraum nichts im Blut vorhanden ist.
b) mit Spaltimpfstoff:
Übliche Impfreaktionen: Lokalreaktion, selten leichte Allgemeinerscheinungen
Impfschäden: Außer sehr seltenen allergischen Reaktionen keine Schäden
Röteln-Schutzimpfung
Übliche Impfreaktionen: Innerhalb der ersten 3 Wochen gelegentlich Arthralgie/akute Arthritis, Exantheme, erhöhte Temperatur, Lymphadenitis.
Impfschäden: Sehr selten chronische Arthritiden. Gefahr der Fruchtschädigung innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate.
Influenza-Schutzimpfung
Übliche Impfreaktionen: Selten geringe Lokalreaktion, milde Allgemeinerscheinungen.
Impfschäden: Selten akute thrombozytopenische Purpura, selten Guillain-Barré-Syndrom (bis zu 10 Wochen nach Impfung). Andere akut entzündliche Erkrankungen des zentralen Nervensystems sind noch seltener und bedürfen einer besonders sorgfältigen diagnostischen Klärung. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung kommt in Betracht, wenn die Erkrankung innerhalb von 3 Wochen nach der Impfung aufgetreten ist.
Gelbfieber-Schutzimpfung
Übliche Impfreaktionen: Selten zwischen dem 5. und 8. Tag leichte "grippale" Allgemeinerscheinungen.
Impfschäden: Äußerst selten Meningoenzephalitis (vorwiegend bei Säuglingen und Kleinkindern), selten Thrombozytopenien.
Tollwut-Schutzimpfung
Übliche Impfreaktionen: Neben Lokalreaktionen erhöhte Temperatur, stärkere Allgemeinerscheinungen, Abgeschlagenheit, gelegentlich Gelenkbeschwerden.
Impfschäden: Bei den früher verwendeten Hirngewebs-Impfstoffen nach einigen Tagen bis zu mehreren Wochen Enzephalomyelitis oder Polyneuritis, gelegentlich Phlegmone, Nephritis.
Bei den heute verwendeten Zellkultur-Impfstoffen sehr selten Neuritis, Polyneuritis, Guillain-Barré-Syndrom.
Cholera-Schutzimpfung
Übliche Impfreaktionen: Vor allem nach Wiederimpfung wenige Tage anhaltende Lokalreaktion, regionäre Lymphknotenschwellung, gelegentlich Fieber, Durchfall, Übelkeit, selten Exantheme.
Impfschäden: Sehr selten Neuritis.
Typhus-Schutzimpfung
a) Bei oraler Impfung: Keine Impfschäden bekannt.
b) Bei parenteraler Impfung:
Übliche Impfreaktionen: Ähnlich wie nach Cholera-Schutzimpfung, meist etwas ausgeprägter; Exantheme kommen häufiger vor.
Impfschäden: Gelegentlich Thrombosen, Neuritis, Enzephalomyelitis, Nierenschäden, Reaktivierung tuberkulöser Erkrankungen.
Tuberkulose-Schutzimpfung (BCG)
Übliche Impfreaktionen: 2 Wochen bis 3 Monate nach der Impfung knötchenförmige Infiltration, manchmal mit Einschmelzung des Impfherdes, regionäre Lymphknotenschwellung, keine Allgemeinerscheinungen.
Impfschäden: Längerdauernde und ausgedehnte Ulkusbildung, manchmal mit Lymphknoteneinschmelzung, sehr selten Keloide, Lupoide, Tuberkulide, auch Generalisation (miliare Aussaat), Ostitis oder Osteomyelitis, manchmal mit Latenzzeiten bis zu mehreren Jahren; Erregernachweis [BCG-Stamm] erforderlich.
Pertussis-Schutzimpfung
a) Vollbakterienimpfstoff:
Übliche Impfreaktionen: Häufig Lokalreaktionen mit Schwellung der regionären Lymphknoten, Temperaturerhöhung zwischen 1. und 3. Tag; Inappetenz, Erbrechen, außerdem sehr selten innerhalb weniger Stunden nach der Injektion schockähnliche Zustände
Impfschäden: Selten. Gelegentlich nach anhaltendem schrillen Schreien - innerhalb von 3 Tagen Auftreten einer Enzephalopathie, dabei oft hirnorganische Anfälle, manchmal progredienter Verlauf. Nach Enzephalopathie selten auch Dauerschäden (spastische Lähmungen und geistige Retardierung). Selten Neuritis (insbesondere Hirnnerven), selten Nephrose.
b) Azelluläre Impfstoffe:
Übliche Impfreaktionen: Wie bei Vollbakterienimpfstoff, aber seltener.
Impfschäden: Langzeiterfahrungen stehen noch aus.
Diphtherie-Schutzimpfung
Übliche Impfreaktionen: Im allgemeinen nur geringe Lokalreaktionen, auch mit Allgemeinerscheinungen und Exanthemen.
Impfschäden: Sehr selten akut entzündliche Erkrankungen des zentralen Nervensystems; sie bedürfen einer besonders sorgfältigen diagnostischen Klärung. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung kommt in Betracht, wenn die Erkrankung innerhalb von 28 Tagen nach der Impfung aufgetreten ist, eine Antikörperbildung nachweisbar war und andere Ursachen der Erkrankung ausscheiden. Sehr selten Neuritis, vor allem der Hirnnerven (wie bei der Krankheit), Thrombose, Nephritis.
Tetanus-Schutzimpfung
Übliche Impfreaktionen: Lokalreaktion, verstärkt nach Hyperimmunisierung.
Impfschäden: Sehr selten Neuritis, Guillain-Barré-Syndrom.
Mumps-Schutzimpfung
Übliche Impfreaktionen: Innerhalb der ersten drei Tage gelegentlich Fieber, sehr selten Parotitis, Lymphknotenschwellung.
Impfschäden: Sehr selten Meningitis nach 7 - 30 Tagen ohne Dauerschäden, Orchitis (meist einseitig). Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und einem insulinabhängigen Diabetes mellitus (Typ-I-Diabetes) ist wissenschaftlich umstritten.
Hepatitis-A-Schutzimpfung
Übliche Impfreaktionen: Lokalreaktion, geringe Allgemeinbeschwerden, gelegentlich leichter Temperaturanstieg.
Impfschäden: Langzeiterfahrungen sind noch nicht gegeben.
Hepatitis-B-Schutzimpfung
Übliche Impfreaktionen: Lokalreaktion, geringe Allgemeinbeschwerden, gelegentlich leichter Temperaturanstieg.
Impfschäden: Vorübergehende, bis zu mehreren Wochen anhaltende Arthralgien, sehr selten Neuritis, Polyneuritis, Guillain-Barré-Syndrom.
Haemophilus-influenzae-b-Schutzimpfung
Übliche Impfreaktionen: Lokalreaktion, geringe Allgemeinbeschwerden, gelegentlich Urtikaria.
Impfschäden: Extrem selten Guillain-Barré-Syndrom.
Frühsommer-Meningoenzephalitis-Schutzimpfung
Übliche Impfreaktionen: Innerhalb von 12 bis 48 Stunden nach Impfung Lokalreaktion, geringe Allgemeinbeschwerden.
Impfschäden: Extrem selten periphere Nervenschäden.
Vorbezeichnete Impfschäden sind nicht abschließend dargestellt, werden aber von den Versorgungsämtern und Gerichten bei vorliegenden Voraussetzungen anerkannt.
Die aufgeführten Schäden sind nicht allumfassend dargestellt. Die "Anhaltspunkte" enthalten lediglich häufiger vorkommende Schäden. Durch die Trägerstoffe in den Impfstoffen - wie Thiomersal - werden ebenfalls unerwünschte Arzneimittelwirkungen ausgelöst.
Alle Impfstoffe: Allergische Reaktionen auf Zusätze in den Impfstoffen (z.B. Hühnereiweiß oder Quecksilber); Fieberkrämpfe ausgelöst durch die Abwehrreaktion des Körpers
Diphterie-Tetanus: Guillain-Barré-Syndrom (GBS: Entzündung und Schädigung der peripheren Nerven)
Tetanus: GBS
Masern-Mumps-Röteln: Verringerung der roten Blutkörperchen
Masern: schwere Gehirnentzündung, bisher aber lediglich bei drei Kindern mit geschwächtem Immunsystem nachgewiesen
Röteln: akute Arthritis bei weiblichen Erwachsenen, zum Teil länger anhaltend oder wiederkehrend
Mumps: Hirnhautentzündung (1:10.000)
Pertussis: akute Hirnentzündung, manchmal mit bleibender Schädigung des Gehirns
Gelbfieber: Gehirnentzündung (21 Fälle in den letzten 40 Jahren, vor allem bei Säuglingen), Gelbfieber-ähnliche Erkrankungen (7 Fälle)
Polio – Schluckimpfung (inzwischen wird ein neuer Impfstoff verwendet): Schluckimpfung konnte Polio auslösen, vor allem bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem (2 von 3 Millionen Geimpften). Für den neuen Impfstoff wurde bisher keine Nebenwirkung beschrieben.
Tuberkulose (BCG): Impfung kann TBC auslösen, vor allem bei Menschen mit geschwächter Immunabwehr (1 von 1 Million), Knochenentzündung (15 von 100.000), Hirnentzündung (3 Fälle weltweit)– der Impfstoff wird deshalb nur für Risikopersonen empfohlen.
Influenza: GBS
FSME: GBS
Bundesgesundheitsblatt 4/2002, S. 318
Haemophilus influenza (Erreger von grippeähnlichen Krankheiten, aber auch von Entzündungen des Kehldeckels und des Gehirns): GBS, Entzündung des Rückenmarks, Verringerung der Thrombozyten (dadurch verlangsamte Blutgerinnung)
Masern: Gehirnentzündung, Querschnittsmyelitis, GBS, Nervenentzündungen
MMR: Gangstörung durch vorübergehende Hirnentzündung
Mumps: Taubheit, Sterilität, Thrombozytopen
Keuchhusten (Vollbakterien-Impfstoff): GBS, Schädigung peripherer Nerven
Röteln: Nervenschädigungen, chronische Arthritis, Krampfleiden
Bundesgesundheitsblatt 4/2002
Allergische und pseudoallergische Reaktionen
Impfstoffe enthalten verschiedene Komponenten, die zu allergischen oder pseudoallergischen Reaktionen führen können.
Bei einer Allergie gegen Quecksilberverbindungen kann es durch Tot-/Toxoid-Impfstoffen mit entsprechenden Konservierungsstoffen (Timerfonat etc.) zu einer lokalen kontaktallergieähnlichen Reaktion kommen.
Timerfonat und andere organische Quecksilberverbindungen können sowohl Sofortreaktionen als auch Kontaktallergien auslösen.
Thiomersal kann zu Dauerschäden, unter anderem zu autistischen Zügen führen.
Eine Aufnahme von mehr als 62,5 Microgramm Quecksilber innerhalb der ersten 3 Lebensmonate erhöht das Risiko autistoide Krankheitserscheinungen zu entwickeln, signifikant (um das 2,48 fache).(Ursprüngliche Fassung der Verstraeten Studie)
Thiomersal enthält zu 49 % eine Quecksilberverbindung, die nach der Injektion in die Blutbahn und demnach sofort ins Gehirn des Kleinkindes gelangen.
Seit 1997 dürfen in den USA keine Impfstoffe mehr mit dem Konservierungsmittel Thiomersal verwendet werden.
Impfschäden sind häufiger als angenommen. Neuere Untersuchungen weisen jedenfalls darauf hin, dass die Meldungen von Impfschäden systematisch zu tief liegen. In einer englischen Studie wurden die Krankenakten und Impfdokumente von Patienten untersucht. Dabei ergab sich, dass bei Masern Impfkomplikationen, die eine Krankenhauseinweisung notwendig machten, 5 mal höher waren, als die von den den impfenden Ärzten gemeldeten(P.Farrington: A new method for active survaillance of adevrse advents from diptheria/tetanus/pertussis and measles/mumps/rubella vaccines, in Lancet: Nr. 345, 1995, S. 567-569). Auch das CDC(Center for Disease Control in den USA) schätzt , dass die gemeldeten Impfkomplikationen um mind. den Faktor 10 zu tief liegen.(Center for Disease Control: Adverse events following immunization - Survaillance Report 1989, CDC/US Department of Health and Human Services, Atlanta , S.6)
Falle ein Verdacht auf einen Impfschaden vorliegt, sollte dieser unbedingt dem Versorgungsamt gemeldet werden. Wichtig ist, dass der Antrag sorgfältig und richtig gestellt wird. Hierbei kann der Schutzverband für Impfgeschädigte (siehe unten) Hilfeleistung bieten.Für die Meldung eins Impfschadens entstehen Ihnen keinerlei Kosten, auch wenn die Angelegenheit vor das Sozialgericht geht. Das Versorgungsamt muss nun überprüfen, ob es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um einen Impfschaden handelt. Meist wird man hier in Kliniken oder zu Ärzten geschickt, die von vornherein einen möglichen Impfschaden ausschliessen. Man sollte also versuchen, einen geeigneten Gutachter bzw. Klinik zu finden, die einem einen Impfschaden bestätigen können.
Wenn Sie nähere Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an:
"Schutzverband für Impfgeschädigte e.V."
Jasminweg 2
27801 Dötlingen
Tel. +49-(0)4433-918315 oder 02391-10626
www.impfschutzverband.de
Er bietet Ihnen kostenlose sozialrechtliche Beratung und eventuelle Vertretung gegenüber den Versorgungsämtern.
Melden Sie Ihren Impfschaden aber auf alle Fälle auf impfschaden.info. Es ist notwendig, dass die Öffentlichkeit über das wahre Ausmass von Impfschäden aufgeklärt wird. Den Meldebogen finden oben im Menü unter Impfschäden.